Kirchenvorstand St. Heinrich
Der Kirchenvorstand St. Heinrich verwaltet das Vermögen der Pfarrei St. Heinrich und schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorgerischen und karitativen Aufgaben in der Gemeinde erfüllt werden können. Auch für Personalangelegenheiten ist der Kirchenvorstand zuständig.
Mitglieder
Neben dem Pfarrer gehören dem Kirchenvorstand St. Heinrich gehören acht gewählte Mitglieder an:
- Pfarrer Thomas Stolz (kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender)
- Birgit Bergmeier-Tillmann (gewählt bis 2027)
- Joachim Brödder (gewählt bis 2027, 2. stellvertretender Vorsitzender)
- Stefan Butterwegge (gewählt bis 2027)
- Ulrich Stohldreier (gewählt bis 2024)
- Günther Mürhoff (gewählt bis 2024)
- Prof. Dr. Hans-Walter Stork (gewählt bis 2024)
- Claudia Wieczorek (gewählt bis 2024)
- Achim Wirth (gewählt bis 2027, 1. stellvertretender und geschäftsführender Vorsitzender, Mitglied des Finanzausschusses im Pastoralverbund)
Neues aus dem Kirchenvorstand
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2021
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2018
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2015
Wahlen
Geborenes Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist kraft Amtes der Pfarrer. Die übrigen Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Bei jeder Wahl wird nur die Hälfte der Mitglieder neu gewählt, sodass Kirchenvorstandswahlen alle drei Jahre stattfinden.
Wahlberechtigt sind alle über 18-Jährigen Gemeindemitglieder (aktives Wahlrecht); wählbar sind alle über 21-Jährigen Gemeindemitglieder, die ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt haben (passives Wahlrecht). Wiederwahl ist möglich.
Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen des Kirchenvorstandes können auch als RSS-Feed und im iCal-Format abonniert werden.
Derzeit gibt es leider keine geplanten Veranstaltungen im Kalender.