Kirchenvorstand St. Georg
Der Kirchenvorstand St. Georg verwaltet das Vermögen der Pfarrei St. Georg und schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorgerischen und karitativen Aufgaben in der Gemeinde erfüllt werden können. Auch für Personalangelegenheiten ist der Kirchenvorstand zuständig.
Mitglieder
Neben dem Pfarrer gehören dem Kirchenvorstand St. Georg sechs gewählte Mitglieder an, die zuletzt bei den Wahlen im November 2025 gewählt wurden:
Dem Kirchenvorstand gehören nach der Wahl 2021 aktuell an:
- Pfarrer Benedikt Fischer (kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender)
- Johannes Brocke
- Christoph Brockmeyer
- Arnold Drewer
- Martin Guntermann
- Hans Rehnen (geschäftsführender und 1. stellvertretender Vorsitzender, Mitglied des Finanzausschusses im Pastoralverbund)
- Andreas Wigge
Neues aus dem Kirchenvorstand
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2021
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2018
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2015
Wahlen
Geborenes Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist kraft Amtes der Pfarrer. Die übrigen Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, ab 2025 durch das zum 01.11.2024 in Kraft getretene Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) immer zeitgleich mit dem Rat der Pfarreien. Der nächste Wahltermin ist am 08./09.11.2025.
Wahlberechtigt sind alle über 16-jährigen Gemeindemitglieder (aktives Wahlrecht). Wählbar sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag mindestens 18, aber noch nicht 75 Jahre alt sind und die ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt haben (passives Wahlrecht). Wiederwahl ist möglich.
Nach der Wahl wählt der Kirchenvorstand zwei stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen der gewählten Mitglieder. In der Regel wird der 1. stellvertretende Vorsitzende mit dem geschäftsführenden Vorsitz betraut.
Zur Abstimmung über gemeindeübergreifende Finanzangelegenheiten gibt es einen Finanzausschuss, in dem die geschäftsführenden Vorsitzenden aller Kirchenvorstände im Pastoralverbund zusammenkommen.
Bis zur Wahl 2021 galt ein Wahlsystem nach staatlichem Recht (genauer gesagt dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Land Nordrhein-Westfalen), bei dem alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder für eine sechsjährige Amtszeit gewählt wurde.