Kirchenvorstand St. Georg

Der Kirchenvorstand St. Georg verwaltet das Vermögen der Pfarrei St. Georg und schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorgerischen und karitativen Aufgaben in der Gemeinde erfüllt werden können. Auch für Personalangelegenheiten ist der Kirchenvorstand zuständig, insbesondere beim Kindergarten St. Georg.

Mitglieder

Neben dem Pfarrer gehören dem Kirchenvorstand St. Georg acht gewählte Mitglieder an:

  • Pfarrer Thomas Stolz (kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender)
  • Johannes Brocke (gewählt bis 2024)
  • Christoph Brockmeyer (gewählt bis 2024)
  • Arnold Drewer (gewählt bis 2027)
  • Dr. Ewald Hügemann (gewählt bis 2024)
  • Hans-Werner Hüwel (gewählt bis 2027)
  • Annette Meier (gewählt bis 2024, 2. stellvertretende Vorsitzende)
  • Hans Rehnen (gewählt bis 2027, geschäftsführender und 1. stellvertretender Vorsitzender, Mitglied des Finanzausschusses im Pastoralverbund)
  • Rita Remmert (gewählt bis 2027)

Neues aus dem Kirchenvorstand

Wahlen

Geborenes Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist kraft Amtes der Pfarrer. Die übrigen Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Bei jeder Wahl wird nur die Hälfte der Mitglieder neu gewählt, sodass Kirchenvorstandswahlen alle drei Jahre stattfinden.

Wahlberechtigt sind alle über 18-Jährigen Gemeindemitglieder (aktives Wahlrecht); wählbar sind alle über 21-Jährigen Gemeindemitglieder, die ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt haben (passives Wahlrecht). Wiederwahl ist möglich.