Pastoraler Prozess im Pastoralverbund

Zum 1. Advent 2015 wurde der Pastoralverbund Paderborn Nord-Ost-West aus den vormaligen zwei Pastoralverbünden errichtet. Der neue Pastoralverbund umfasst ca. 22.000 Katholiken in fünf Pfarreien (Pfarrei St. Bonifatius, zu der auch St. Stephanus gehört, Pfarrei St. Georg, Pfarrei St. Heinrich, Pfarrei Herz Jesu, Pfarrei St. Laurentius). Seit Ernennung von Pfarrer Stolz zum Leiter der beiden ehemaligen Pastoralverbünde hat sich im Pastoralverbund viel verändert: die bisherigen Schritte.

Konzept (2022)

Der im November 2021 neu gewählte Gesamtpfarrgemeinderat hat sich nach seiner ersten Klausurtagung im August 2022 auf das nachfolgende Konzept für den Pastoralverbund verständigt.

1. Gemeinde und Kirche vor Ort

Jedes Gemeindemitglied soll Liturgie, Spiritualität und Gemeinschaft vor Ort in seiner Pfarrei nach seinen Bedarfen selber gestalten und finden können. Die offenen Runden Tische für Gemeindemitglieder dienen zur Organisation und Abstimmung direkt vor Ort. Offene Pfarrheime und offene Kirchen laden ein die Gemeinde vor Ort mit Leben zu füllen und Teil davon zu sein.

2. Themenzentrierung an ausgewählten Orten

Die Gemeindemitglieder im Pastoralverbund sollen auf Ebene des Pastoralen Raumes/Sozialraumes orientiert an ihren Lebenssituationen, Lebensthemen und -fragen an ausgewählten Orten im Pastoralverbund Angebote und Möglichkeiten der Begegnung vorfinden, ebenso Begleitung und Unterstützung bei Bedarf. Beispielhaft denken wir an eine „Kulturkirche“ (Herz Jesu) und eine Kirche mit sozialdiakonisch-spirituellem Schwerpunkt (St. Heinrich).

3. Zentrale Kommunikation und Koordination

Der Pastorale Raum Pastoralverbund PB NOW ist die Ebene, die Kommunikation, Kooperation und Information gewährleistet. Zudem steht das Pastoralteam, perspektivisch ggf. ergänzt durch weitere Engagierte, für die Sicherstellung der Kasualien und besonderen Dienste (Begräbnisdienst, Sakramentenvorbereitung) und Aktionen wie z.B. die Koordinierung der Sternsingeraktion und der Ministrantenarbeit.

Pastoralvereinbarung (2018)

Gemäß den Vorgaben des Erzbistums sind alle Pastoralen Räume verpflichtet, ein Konzept für das Weiterleben des Glaubens und die Festlegung von Schwerpunkten im jeweiligen Pastoralverbund zu erarbeiten – hauptverantwortlich dafür sind die gewählten Gremien (der Gesamtpfarrgemeinderat sowie die fünf Kirchenvorstände). Dieses Konzept wurde 2018 in einer Pastoralvereinbarung schriftlich niedergelegt.