Kirchenvorstandswahlen am 07./08.11.2015

Veröffentlicht am 25.10.2015

Plakat: Kirchenvorstandswahl am 07./08.11.2015Sie haben die Wahl: In allen Pfarreien des Erzbistums wird am Wochenende 07./08.11.2015 jeweils die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes neu gewählt. Die Kirchenvorstände sind für die Finanzen und das Personal der jeweiligen Pfarrei verantwortlich. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der jeweiligen Pfarrei, die am Wahltag 18 Jahre alt sind.

Aktualisierung (09.11.): Die Ergebnisse hängen in den Schaukästen der Gemeinden aus. Die Seiten der Kirchenvorstände werden in Kürze aktualisiert.

Das Wahlverfahren

Kirchenvorstandswahlen finden alle drei Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes für eine sechsjährige Amtszeit neu gewählt wird. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen sind. Die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten, sind für sechs Jahre gewählt; die übrigen Kandidaten sind Ersatzvertreter bis zur nächsten Wahl (Ersatzvertreter rücken nach, wenn ein Mitglied des Kirchenvorstandes vor Ablauf der eigentlichen Amtszeit ausscheidet).

Wahlen zum Kirchenvorstand Herz Jesu

In den Kirchenvorstand Herz Jesu sind vier Mitglieder zu wählen. Vor der Wahl können Sie sich schon über die Kandidaten (PDF, 1 MB) informieren.

Das Wahllokal ist am Sonntag, 08.11. von 9:00 bis 9:30 und von 10:30 bis 11:00 Uhr geöffnet.

Wahlen zum Kirchenvorstand St. Bonifatius

In den Kirchenvorstand St. Bonifatius sind fünf Mitglieder zu wählen. Wen Sie wählen können, sehen Sie in der Liste der Kandidaten (PDF, 530 KB, nicht barrierefrei).

Das Wahllokal im Pfarrheim St. Bonifatius am Samstag, 07.11. von 17:00 bis 18:45 Uhr und am Sonntag, 08.11. von 08:30 bis 11:45 Uhr. Im Pfarrheim St. Stephanus kann am Samstag, 07.11. von 17:30 bis 19:15 Uhr und am Sonntag, 08.11. von 09:00 bis 10:45 Uhr gewählt werden.

Wahlen zum Kirchenvorstand St. Georg

In den Kirchenvorstand St. Georg ist die Hälfte der Mitglieder neu zu wählen.

Das Wahllokal ist am Samstag, 07.11. von 17:45 bis 18:15 Uhr und am Sonntag, 08.11. von 10:30 bis 11:00 sowie von 12:00 bis 12:30 Uhr.

Wahlen zum Kirchenvorstand St. Heinrich

In den Kirchenvorstand St. Heinrich ist die Hälfte der Mitglieder neu zu wählen.

Das Wahllokal im Pfarrheim St. Heinrich ist am Sonntag, 08.11. von 9:45 bis 12:15 Uhr geöffnet.

Wahlen zum Kirchenvorstand St. Laurentius

In den Kirchenvorstand St. Laurentius ist die Hälfte der Mitglieder neu zu wählen.

Das Wahllokal ist am Samstag, 07.11. von 17:30 bis 18:30 Uhr und am Sonntag, 08.11. von 9:30 bis 11:30 Uhr geöffnet.

Bekanntmachungen der Wahlleitungen

Ab 04.10.2015 hängt die Vorschlagliste der Kandidaten in den Schaukästen an den Kirchen aus. In der Zeit vom 04.10. bis 16.10. besteht noch die Möglichkeit, Vorschläge für weitere Kandidaten an die Wahlausschüsse der Gemeinden zu richten.

Die Wählerlisten mit Einspruchsmöglichkeit liegen in der Zeit vom 04.10. bis 11.10.2015 im Pastoralverbundsbüro, Dr.-Rörig-Damm 35, zur Einsicht aus. Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten des Büros in den Herbstferien (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr).

Auf Antrag ist auch Briefwahl möglich. Ein solcher Antrag muss spätestens bis Mittwoch, 04.11.2015 gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 23.10.2015 vom Wahlausschuss dem Antragsteller oder einem benannten Vertreter ausgehändigt oder zugesandt.