Kirchenvorstandswahlen 2018

Veröffentlicht am 12.11.2018

Die Kirchenvorstände haben für das Wochenende 17./18.11.2018 Kirchenvorstandswahlen angeordnet. Es wird jeweils die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes neu gewählt. Die Kirchenvorstände sind für die Finanzen und das Personal der jeweiligen Pfarrei verantwortlich. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der jeweiligen Pfarrei, die am Wahltag 18 Jahre alt sind.

Die Kirchenvorstände laden alle Wahlberechtigten zur Wahl ein. Die Kandidatenlisten hängen in den Schaukästen der Gemeinden aus, dort finden Sie auch die genauen Öffnungszeiten der Wahllokale. Vom 02.11. bis 14.11.2018 besteht die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl. Die Unterlagen können ab 02.11. im Pastoralverbundsbüro geholt werden.

Zum Wahlverfahren

Kirchenvorstandswahlen finden alle drei Jahre statt, wobei jeweils die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes für eine sechsjährige Amtszeit neu gewählt wird. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen sind. Die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten, sind für sechs Jahre gewählt. Die übrigen Kandidaten sind Ersatzvertreter bis zur nächsten Wahl (Ersatzvertreter rücken nach, wenn ein Mitglied des Kirchenvorstandes vor Ablauf der eigentlichen Amtszeit ausscheidet).

Kirchenvorstände im Pastoralverbund

Der Kirchenvorstand ist für die Finanzen und Personalangelegenheiten der jeweiligen Pfarrei zuständig.

Mehr über die amtierenden Kirchenvorstände erfahren Sie hier:

Zur Abstimmung über gemeindeübergreifende Finanzangelegenheiten gibt es einen Finanzausschuss, in dem die geschäftsführenden Vorsitzenden aller Kirchenvorstände im Pastoralverbund zusammenkommen.

Aktualisierung: Die Ergebnisse der Wahlen hängen an den jeweiligen Kirchorten aus. Die Internetseiten werden in Kürze entsprechend aktualisiert.

Herz Jesu: Astrid Flora Ossete, Sabine Ewers, Dr. Georg Liedtke und Maik Schreckenberg wurden bis 2024 gewählt.