Bischofssynode in Rom
Veröffentlicht am 08.10.2015
Aktualisiert am 21.10.2015
Vom 4. bis 25. Oktober 2015 tritt die XIV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode unter dem Thema “Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute” zusammen. Hier stellen wir einige Links mit weiterführenden Informationen zusammen.
Neben Plenarversammlungen diskutieren die Teilnehmer der Synode auch in Kleingruppen, die nach Sprachen eingeteilt wurden.
- Abtpräses Jeremias Schröder OSB von St. Ottilien nimmt als Ordensvertreter an der Synode teil und berichtet in einem Blog auf katholisch.de täglich über die Beratungen in Rom. In seinem Redebeitrag am Dienstag, 06.10.2015, forderte er Raum für regionale, nationale oder kontinentale Lösungen.
- Das Internetportal katholisch.de stellt die deutsche Sprachgruppe vor. Erzbischof Heiner Koch stellte als Berichterstatter die Ergebnisse der Sprachgruppe am Freitag, 09.10.2015, und am Mittwoch, 14.10.2015 im Plenum vor.
Wortmeldungen der deutschen Teilnehmer
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch meldete sich am Montag mit einem Wortbeitrag im Plenum, in dem er besonders auf die Situation vieler Familien in der ostdeutschen Diaspora eingeht.
Am Samstag, 10.10.2015, sprach der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode vor der Synode über das zweite Kapitel des Arbeitspapiers (zum Redebeitrag im Wortlaut). Er fragte unter anderem:
Können wir junge Paare, die – nicht nur in Deutschland – in aller Regel zunächst in einer nicht ehelichen Gemeinschaft zusammenleben, wirklich für die Ehe gewinnen, wenn wir ihnen als Erstes vorhalten: Ihr lebt in schwerer Sünde?
Sind wir uns der Chancen ausreichend bewusst, die sich ergeben, wenn Paare nach einer längeren Zeit der Distanz wieder auf Kirche zugehen mit dem Wunsch nach einer kirchlichen Trauung? Pflegen wir eine Kultur des „offenen Hauses“ (vgl. Evangelii gaudium 47)? Bieten wir ihnen eine gute und längere Ehevorbereitung an, einen Weg, den wir gemeinsam mit ihnen gehen?
Am Mittwoch, 14.10.2015, forderte Kardinal Reinhard Marx, zivil geschiedene und wiederverheiratete Gläubige zum Sakrament der Buße und zur Kommunion zuzulassen:
[…] Doch auch eine wertschätzende und unterstützende Pastoral wird nicht verhindern können, dass Ehen zerbrechen, Ehepartner ihre Lebens- und Liebesgemeinschaft beenden und sich trennen. Auch das erneuerte Verfahren zur Feststellung der Ehenichtigkeit kann nicht alle Fälle in rechter Weise erfassen. Oftmals ist der Bruch einer Ehe weder eine Folge menschlicher Unreife noch eines mangelnden Ehewillens. Der Umgang mit Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die nicht selten nach einer zivilen Scheidung eine neue zivile Ehe geschlossen haben, bleibt daher in vielen Teilen der Welt ein drängendes pastorales Problem. Für viele Gläubige – auch solche, die in einer intakten Ehe leben – ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit der Kirche. Das weiß ich aus vielen Gesprächen und Briefen.
[…] Mit Blick auf die zivil geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen, die aktiv am Gemeindeleben teilnehmen, fragen viele Gläubige, warum die Kirche ihnen ausnahmslos die Teilnahme an der sakramentalen Kommunion verweigert. Viele in unseren Gemeinden können nicht verstehen, wie man zur vollen Gemeinschaft der Kirche gehören und gleichzeitig vom Sakrament der Beichte und der Eucharistie ausgeschlossen sein kann.
Am Freitag, 16.10.2015, berichtete das deutsche Ehepaar Petra und Aloys Buch über seine Wünsche, Sorgen und Hoffnungen in Bezug auf die Akzeptanz wiederverheirateter Katholiken:
Auf dem Weg zur Synode haben uns eine Reihe von ihnen in bewegender Offenheit ihre Lebenssituation anvertraut – darunter sind katholische Christen, die in ihrer Sehnsucht nach Zuneigung und Liebe eine neue Beziehung eingegangen sind; ein Teil hat erneut zivil geheiratet. Es hat uns beeindruckt, wie einige es explizit ablehnen, ihre kirchlich geschlossene Ehe einer Nichtigkeits-Prüfung zu unterziehen – und zwar weil sie von der christlichen Qualität ihrer ersten Ehe überzeugt sind. Hin- und hergerissen zwischen Wertschätzung der zerbrochenen Ehe, Reue über eigenes Versagen, aber auch Verantwortung für die neue zivile Ehe und Familie wünschen sie eine letztlich versöhnte, heile Mitgliedschaft in unserer Kirche.
Am Dienstag, 20.10.2015, berichtete Heiner Koch als Berichterstatter über die Beratungsergebnisse der deutschen Sprachgruppe:
[…] Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu harten und unbarmherzigen Haltungen, die Leid über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuell orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete. Als Bischöfe unserer Kirche bitten wir diese Menschen um Verzeihung.
So muss das Axiom „Jeder Ehevertrag unter Christen ist per se ein Sakrament“ neu bedacht werden. In nicht mehr homogenen christlichen Gesellschaften oder Ländern mit unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung kann ein christliches Verständnis der Ehe auch bei Katholiken nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Ein Katholik ohne Glauben an Gott und seine Offenbarung in Jesus Christus kann nicht automatisch eine sakramentale Ehe vollziehen ohne oder sogar gegen sein Wissen und seinen Willen. Es fehlt die Intention, wenigstens das mit diesem Geschehen zu wollen, was die Kirche darunter versteht. Zwar kommen die Sakramente nicht durch den Glauben des Empfängers zustande, aber auch nicht ohne ihn oder gar gegen ihn; zumindest bleibt die Gnade unfruchtbar, weil sie nicht mit dem Glauben, der durch die Liebe bestimmt ist, frei willentlich aufgenommen wird.
Zur Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen zitierte die deutsche Sprachgruppe Papst Johannes Paul II.:
Die Diskussionen zeigen deutlich, dass es einiger Klärungen und Vertiefungen bedarf, um die Komplexität dieser Fragen im Licht des Evangeliums, der Lehre der Kirche und mit der Gabe der Unterscheidung weiter zu vertiefen. Einige Kriterien können wir freilich nennen, die zur Unterscheidung helfen. Das erste Kriterium gibt der hl. Papst Johannes Paul II. in FC 84, wenn er dazu einlädt: „Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.“ Es ist deshalb Aufgabe der Hirten, zusammen mit dem Betroffenen diesen Weg der Unterscheidung zu gehen.