Kirchenvorstand St. Heinrich

Der Kirchenvorstand St. Heinrich verwaltet das Vermögen der Pfarrei St. Heinrich und schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorgerischen und karitativen Aufgaben in der Gemeinde erfüllt werden können. Auch für Personalangelegenheiten ist der Kirchenvorstand zuständig.

Mitglieder

Neben dem Pfarrer gehören dem Kirchenvorstand St. Heinrich acht gewählte Mitglieder an. Am 17./18.11.2018 wurden vier Mitglieder für die Amtszeit 2018 bis 2024 gewählt, am 06./07.11.2021 vier weitere Mitglieder für die Amtszeit 2021 bis 2027. Durch das geänderte Kirchenvorstandsrecht wird 2025 eine vollständige Neuwahl des Kirchenvorstandes erfolgen.

Dem Kirchenvorstand gehören nach der Wahl 2021 aktuell an:

  • Pfarrer Thomas Stolz (kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender)
  • Birgit Bergmeier-Tillmann (gewählt bis 2027)
  • Joachim Brödder (gewählt bis 2027, 2. stellvertretender Vorsitzender)
  • Stefan Butterwegge (gewählt bis 2027)
  • Ulrich Stohldreier (gewählt bis 2024)
  • Günther Mürhoff (gewählt bis 2024)
  • Prof. Dr. Hans-Walter Stork (gewählt bis 2024)
  • Claudia Wieczorek (gewählt bis 2024)
  • Achim Wirth (gewählt bis 2027, 1. stellvertretender und geschäftsführender Vorsitzender, Mitglied des Finanzausschusses im Pastoralverbund)

Neues aus dem Kirchenvorstand

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen des Kirchenvorstandes können auch als RSS-Feed und im iCal-Format abonniert werden.

Derzeit gibt es leider keine geplanten Veranstaltungen im Kalender.

Wahlen

Geborenes Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist kraft Amtes der Pfarrer. Die übrigen Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, ab 2025 durch das zum 01.11.2024 in Kraft getretene Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) immer zeitgleich mit dem (Gesamt-)Pfarrgemeinderat. Der nächste Wahltermin ist am 08./09.11.2025.

Wahlberechtigt sind alle über 16-jährigen Gemeindemitglieder (aktives Wahlrecht). Wählbar sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag mindestens 18, aber noch nicht 75 Jahre alt sind und die ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt haben (passives Wahlrecht). Wiederwahl ist möglich.

Nach der Wahl wählt der Kirchenvorstand stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen der gewählten Mitglieder. In der Regel wird der 1. stellvertretende Vorsitzende mit dem geschäftsführenden Vorsitz betraut.

Zur Abstimmung über gemeindeübergreifende Finanzangelegenheiten gibt es einen Finanzausschuss, in dem die geschäftsführenden Vorsitzenden aller Kirchenvorstände im Pastoralverbund zusammenkommen.

Bis zur Wahl 2021 galt ein Wahlsystem nach staatlichem Recht (genauer gesagt dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Land Nordrhein-Westfalen), bei dem alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder für eine sechsjährige Amtszeit gewählt wurde.