Kirchenvorstand St. Bonifatius

Der Kirchenvorstand St. Bonifatius verwaltet das Vermögen der Pfarrei St. Bonifatius (seit 2013 inkl. der Filialkirche St. Stephanus) und schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorgerischen und karitativen Aufgaben rund um die beiden Kirchen erfüllt werden können.

Unser Kirchenvorstand ist außerdem zuständig für das Personal der Kirchengemeinde, das sind die Mitarbeiterinnen im Pfarrbüro und im Küsterdienst. Die Seelsorger – Priester, Diakon und Gemeindereferentinnen – unterstehen nicht dem Kirchenvorstand, sondern direkt dem Erzbistum Paderborn.

Mitglieder

Neben dem Pfarrer gehören dem Kirchenvorstand St. Bonifatius zehn gewählte Mitglieder an. Am 17./18.11.2018 wurden fünf Mitglieder für die Amtszeit 2018 bis 2024 gewählt, am 06./07.11.2021 fünf weitere Mitglieder für die Amtszeit 2021 bis 2027. Durch das geänderte Kirchenvorstandsrecht wird 2025 eine vollständige Neuwahl des Kirchenvorstandes erfolgen.

Dem Kirchenvorstand gehören aktuell an:

  • Pfarrer Thomas Stolz (kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender)
  • Bernhard Bauer (gewählt bis 2027, Sicherheitsbeauftragter, 2. stellvertretender Vorsitzender, Arbeits- und Gesundheitsschutz)
  • Karin Carroll-Scott (gewählt bis 2027)
  • Markus Heese (gewählt bis 2027)
  • Christiane Höschen (gewählt bis 2024)
  • Franz Josef Robrecht (gewählt bis 2024, geschäftsführender und 1. stellvertretender Vorsitzender, Mitglied des Finanzausschusses im Pastoralverbund)
  • Dr. Matthias Schöllmann (gewählt bis 2024)
  • Tobias Trachternach (gewählt bis 2024)
  • Wilfried Vieth (gewählt bis 2024)
  • Heinrich Wiesing (gewählt bis 2027)
  • Ingrid Wieseler (gewählt bis 2027, Vertreterin im Kindergartenrat der Kindertagesstätte St. Bonifatius)

Die Funktionen der Mitglieder sind in Klammern neben den Namen vermerkt.

Neues aus dem Kirchenvorstand

Wahlen

Geborenes Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist kraft Amtes der Pfarrer. Die übrigen Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, ab 2025 durch das zum 01.11.2024 in Kraft getretene Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) immer zeitgleich mit dem (Gesamt-)Pfarrgemeinderat. Der nächste Wahltermin ist am 08./09.11.2025.

Wahlberechtigt sind alle über 16-jährigen Gemeindemitglieder (aktives Wahlrecht). Wählbar sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag mindestens 18, aber noch nicht 75 Jahre alt sind und die ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt haben (passives Wahlrecht). Wiederwahl ist möglich.

Nach der Wahl wählt der Kirchenvorstand stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen der gewählten Mitglieder. In der Regel wird der 1. stellvertretende Vorsitzende mit dem geschäftsführenden Vorsitz betraut.

Zur Abstimmung über gemeindeübergreifende Finanzangelegenheiten gibt es einen Finanzausschuss, in dem die geschäftsführenden Vorsitzenden aller Kirchenvorstände im Pastoralverbund zusammenkommen.

Bis zur Wahl 2021 galt ein Wahlsystem nach staatlichem Recht (genauer gesagt dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Land Nordrhein-Westfalen), bei dem alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder für eine sechsjährige Amtszeit gewählt wurde.