Kirchenvorstand St. Bonifatius

Der Kirchenvorstand St. Bonifatius verwaltet das Vermögen der Pfarrei St. Bonifatius (seit 2013 inkl. der Filialkirche St. Stephanus) und schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorgerischen und karitativen Aufgaben rund um die beiden Kirchen erfüllt werden können.

Unser Kirchenvorstand ist außerdem zuständig für das Personal der Kirchengemeinde, das sind die Mitarbeiterinnen im Pfarrbüro und im Küsterdienst. Die Seelsorger – Priester, Diakon und Gemeindereferentinnen – unterstehen nicht dem Kirchenvorstand, sondern direkt dem Erzbistum Paderborn.

Mitglieder

Neben dem Pfarrer gehören dem Kirchenvorstand St. Bonifatius acht gewählte Mitglieder an, die zuletzt bei den Wahlen im November 2025 gewählt wurden.

Dem Kirchenvorstand gehören aktuell an:

  • Pfarrer Benedikt Fischer (kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender)
  • Bernhard Bauer (geschäftsführender und 1. stellvertretender Vorsitzender, Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kath. KiTas Hochstift gGmbH und in der Vertreterversammlung des Gemeindeverbandes, Mitglied im Finanzausschuss, Sicherheitsbeauftragter, Energiebeauftragter, Vertreter in der Mitgliederversammlung der Pax-Bank für Kirche und Caritas eG)
  • Wilfried Vieth (2. stellvertretender Vorsitzender)
  • Karin Carroll-Scott
  • Dominik Haacke (Kassenprüfer, Vertreter im Pastoralen Gremium)
  • Stefan Merschmann (Vertreter im Rat der Kindertagesstätte St. Bonifatius, Brandschutzbeauftragter)
  • Tanja Pawlak (Vertreterin im Pastoralen Gremium, Beteiligung an Jugendhilfeeinrichtungen)
  • Dr. Matthias Schöllmann (Kassenprüfer)
  • Ingrid Wieseler (Vertreterin im Rat der Kindertagesstätte St. Bonifatius und im Steuerungsgremium der Kitas im Pastoralen Raum)

Die Funktionen der Mitglieder sind in Klammern neben den Namen vermerkt.

Neues aus dem Kirchenvorstand

Wahlen

Geborenes Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist kraft Amtes der Pfarrer. Die übrigen Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, ab 2025 durch das zum 01.11.2024 in Kraft getretene Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) immer zeitgleich mit dem Rat der Pfarreien. Der nächste Wahltermin ist am 08./09.11.2025.

Wahlberechtigt sind alle über 16-jährigen Gemeindemitglieder (aktives Wahlrecht). Wählbar sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag mindestens 18, aber noch nicht 75 Jahre alt sind und die ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt haben (passives Wahlrecht). Wiederwahl ist möglich.

Nach der Wahl wählt der Kirchenvorstand zwei stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen der gewählten Mitglieder. In der Regel wird der 1. stellvertretende Vorsitzende mit dem geschäftsführenden Vorsitz betraut.

Zur Abstimmung über gemeindeübergreifende Finanzangelegenheiten gibt es einen Finanzausschuss, in dem die geschäftsführenden Vorsitzenden aller Kirchenvorstände im Pastoralverbund zusammenkommen.

Bis zur Wahl 2021 galt ein Wahlsystem nach staatlichem Recht (genauer gesagt dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Land Nordrhein-Westfalen), bei dem alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder für eine sechsjährige Amtszeit gewählt wurde.