Keine neue Steuer!
Veröffentlicht am 29.08.2014
Ab dem 01.01.2015 wird das Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer automatisiert. Banken führen dann die auf Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer automatisch an die Finanzämter ab; dazu erfragen sie derzeit die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden.
In diesen Monaten bekommen Kunden entsprechende Benachrichtigungen von ihren Geldinstituten.
Es wid hier keine neue Steuer erhoben, sondern lediglich das bestehende Verfahren vereinfacht, denn auch bisher fallen auf Kapitalerträge Steuern an.
Diese kann man natürlich im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, nimmt hier detailiert Stellung zu diesem Thema.
Weitere Informationen gibt es auch in einer Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz.