Kirchenvorstand St. Laurentius
Der Kirchenvorstand St. Laurentius verwaltet das Vermögen der Pfarrei St. Laurentius und schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorgerischen und karitativen Aufgaben in der Gemeinde erfüllt werden können. Auch für Personalangelegenheiten ist der Kirchenvorstand zuständig.
Mitglieder
Neben dem Pfarrer gehören dem Kirchenvorstand St. Laurentius acht gewählte Mitglieder an. Am 17./18.11.2018 wurden vier Mitglieder für die Amtszeit 2018 bis 2024 gewählt, am 06./07.11.2021 vier weitere Mitglieder für die Amtszeit 2021 bis 2027. Durch das geänderte Kirchenvorstandsrecht wird 2025 eine vollständige Neuwahl des Kirchenvorstandes erfolgen.
Dem Kirchenvorstand gehören nach der Wahl 2021 aktuell an:
- Pfarrer Thomas Stolz (kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender)
- Manfred Ahle (gewählt bis 2024, Mitglied der Verbandsvertretung des Gemeindeverbandes)
- Maria Bewermeyer (gewählt bis 2027)
- Reinhold Bunte (gewählt bis 2024, Immobilien)
- Bettina Kaluza (gewählt bis 2024, Trägervertreterin für die Kita St. Laurentius)
- Jürgen Leutnant (gewählt bis 2027, 2. stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer)
- Burkhard Mertens (gewählt bis 2024, Mitglied der Verbandsvertretung des Gemeindeverbandes)
- Markus Schmiegel (gewählt bis 2027, 1. stellvertretender und geschäftsführender Vorsitzender, Mitglied im Finanzausschuss des Pastoralverbundes)
- Ingeborg Welling (gewählt bis 2027, Trägervertreterin für die Kita)
Neues aus dem Kirchenvorstand
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2021
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2018
- Einladung zur Kirchenvorstandswahl 2015
Wahlen
Geborenes Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist kraft Amtes der Pfarrer. Die übrigen Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, ab 2025 durch das zum 01.11.2024 in Kraft getretene Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) immer zeitgleich mit dem (Gesamt-)Pfarrgemeinderat. Der nächste Wahltermin ist am 08./09.11.2025.
Wahlberechtigt sind alle über 16-jährigen Gemeindemitglieder (aktives Wahlrecht). Wählbar sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag mindestens 18, aber noch nicht 75 Jahre alt sind und die ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt haben (passives Wahlrecht). Wiederwahl ist möglich.
Nach der Wahl wählt der Kirchenvorstand stellvertretende Vorsitzende aus den Reihen der gewählten Mitglieder. In der Regel wird der 1. stellvertretende Vorsitzende mit dem geschäftsführenden Vorsitz betraut.
Zur Abstimmung über gemeindeübergreifende Finanzangelegenheiten gibt es einen Finanzausschuss, in dem die geschäftsführenden Vorsitzenden aller Kirchenvorstände im Pastoralverbund zusammenkommen.
Bis zur Wahl 2021 galt ein Wahlsystem nach staatlichem Recht (genauer gesagt dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Land Nordrhein-Westfalen), bei dem alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder für eine sechsjährige Amtszeit gewählt wurde.