Gremien im Pastoralen Raum
Die Gemeindemitglieder können den Rat der Pfarreien (auf Ebene des Pastoralen Raumes) und den Kirchenvorstand (ihrer Pfarrei) wählen. Im Rat der Pfarreien sitzen neben den gewählten Mitgliedern auch Vertreter des Pastoralen Teams, in den Kirchenvorständen ist der Pfarrer kraft Amtes Mitglied und zugleich Vorsitzender.
Rat der Pfarreien
Der Rat der Pfarreien (bis zur letzten Wahl: Pfarrgemeinderat, PGR) ist das pastorale Leitungsgremium im Pastoralen Raum. Er verfolgt die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum durch Vernetzung und Zusammenführung der Interessen aller Akteurinnen und Akteure im Pastoralen Raum, insbesondere der lokalen und thematischen Gemeindeteams.
Die Vertretung für pastorale Belange wird alle vier Jahre im November neu gewählt, die nächste Wahl ist 2025. Aktives und passives Wahlrecht haben alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, d. h. sie dürfen wählen und sich als Kandidat aufstellen lassen. Kandidierende dürfen am Wahltag das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Pastoralen Raum Paderborn wird jede der zehn Pfarreien zwei Mitglieder in den Rat der Pfarreien wählen (Beschluss der bisherigen Gesamtpfarrgemeinderäte im März 2025).
Neben den gewählten Mitgliedern gehören Mitglieder aus dem Pastoralen Team dem Rat der Pfarreien an. Zudem kann der Rat der Pfarreien nach der Wahl weitere Personen in den Rat der Pfarreien berufen. In der konstituierenden Sitzung wählt der Rat der Pfarreien einen Vorstand aus seiner Mitte.
Seit den Wahlen 2017 gibt es einen Gesamtpfarrgemeinderat im Pastoralverbund.
Gemeindeteams
Neben dem Rat der Pfarreien sollen zukünftig Gemeindeteams (vorher: Runde Tische) in den zehn Pfarreien der Stadt gebildet werden (nicht gewählt!), die vor allem das kirchliche Leben vor Ort gestalten und Ansprechpersonen für die Gemeinde sein sollen.
Kirchenvorstände und Finanzausschuss
Der Kirchenvorstand ist für die Finanzen und Personalangelegenheiten der Pfarrei zuständig. Für jede der zehn Pfarreien im Pastoralen Raum wird dabei ein eigener Kirchenvorstand gewählt.
Die Gemeindemitglieder (ab 16 Jahren) wählen alle vier Jahre zeitgleich mit dem Rat der Pfarreien auch den Kirchenvorstand. Der Wahltermin ist immer Anfang November, die nächste Wahl ist am 08./09.11.2025. Die Kandidierenden müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nach der Wahl wählt der Kirchenvorstand zwei stellvertretende Vorsitzende, die den Pfarrer als Vorsitzenden aller Kirchenvorstände vertreten. Der erste stellvertretende Vorsitzende wird in Regel zum geschäftsführenden Vorsitzenden bestellt.
Zur Abstimmung über gemeindeübergreifende Finanzangelegenheiten gibt es einen Finanzausschuss, in dem die geschäftsführenden Vorsitzenden aller Kirchenvorstände im Pastoralverbund zusammenkommen.
Mehr über die amtierenden Kirchenvorstände erfahren Sie hier: